Innovationsgutschein
Okt
Innovationsgutscheine für kleinere und mittlere Unternehmen
Innovationsgutscheine können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen (NRW) erhalten. Diese begehrten Innovationsgutscheine dienen als Eintrittskarte zu den Forschungslaboren der besten europäischen Hochschulen und Institute. Auf diese Weise ermöglichen die Gutscheine den Unternehmern einen erleichterten Zugang zu Fachwissen und Infrastruktur, um neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln.
Beratung, Forschung und Entwicklung
Die anfallenden Kosten für die Leistungen der wissenschaftlichen Einrichtungen im Bereich der Beratung, Forschung und Entwicklung werden zur Hälfte vom Land erstattet und kleine Unternehmen erhalten sogar 80 Prozent der aufgewendeten Mittel zurück. Jeder einzelne Innovationsgutschein hat einen Gegenwert von 5000 Euro bis 10000 Euro, wobei die Gutscheine auch von mehreren Betrieben zusammengelegt werden können, um ein größeres Forschungsvorhaben realisieren zu können. Bis zum Jahr 2012 sollen in NRW Gutscheine im Wert von 14,4 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Antrag für einen Innovationsgutschein
Der Antrag für einen Innovationsgutschein kann in schriftlicher oder digitaler Form eingereicht werden. Für die Entgegennahme der eingereichten Anträge ist die InnovationsAllianz e.V. der nordrhein-westfälischen Hochschulen zuständig.
Ansprechpartnerin der InnovationsAllianz e.V. ist Fr. Stephanie Koch, die Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung steht.
Telefon: 0251 – 836 46 03
E-mail: innovationsgutschein@fh-muenster.de
Ein Merkblatt zum Thema Innovationsgutschein finden Sie in dieser Pdf-Datei.
Der Antrag für Innovationsgutscheine kann hier heruntergeladen werden.
Die so genannte De-Minimis-Erklärung findet sich hier